Die Synode des Kirchenkreises Lüneburg positioniert sich für das Tempolimit 110km/h
Die Synode des evangelischen Kirchenkreises fordert künftig alle zuständigen Personen, Gremien und Institutionen auf, sofort die gesetzlichen Grundlagen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h auf Autobahnen zu schaffen und diese danach auch umzusetzen. Der Impuls wurde von Dieter Haupt und Dr. Volkher Weißermel im Namen des Ausschusses für Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung bei der letzten Kirchenparlamentssitzung (Freitag, 31.8.2024) eingebracht.
Dieter Haupt betonte, dass es um ein gutes Leben für künftige Generationen gehe. Ein Tempolimit auf Autobahnen helfe, Unfälle zu verhindern und führe zu einer deutlichen Minderung des CO2 Ausstoßes. „Ein Tempolimit ist im Namen des Lebens zumutbar“, machte er deutlich. „Wir müssen etwas tun. Raushalten geht nicht. Wir sind bisher zu leise“, so Dieter Haupt.
Tempolimits auf der Autobahn sind in allen Ländern der EU bereits die Regel, in Deutschland mit 30% auf Autobahnstrecken noch eher die Ausnahme.
Von „mutig voran“, „sehr vernünftig“ oder auch einem humorvollen „man kommt tatsächlich vorwärts“ bis hin zu Skepsis ob der Wirkung spannte sich die Diskussion in der Synode. Denn es gibt auch Kirchenmitglieder, die nicht dafür sind. Manchen war 110 km/h zu tief gesetzt. Ob das Anliegen Erfolg haben wird? „Uns geht es um eine Positionierung, darum klar Stellung zu beziehen“, betonte Dieter Haupt, denn die Summe aller Positionen mache auch in der Politik Entscheidungen aus.
Die Synode des Kirchenkreises wird nun die Forderung u.a. an den Verkehrsminister und Vertreter:innen der politischen Parteien vor Ort rausgegeben. Eine Eingabe an die Synode der hannoverschen Landeskirche, sich der Position anzuschließen, ist ebenfalls in Vorbereitung.
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Synode
Die nächste Synode findet am Montag 18. November 2024 um 17Uhr statt. Weiteres wird noch bekannt gegeben.
Die Kirchenkreissynode hat die Funktion eines Parlaments für den Kirchenkreis. Ihre Mitglieder bestehen aus von den Kirchenvorständen der einzelnen Kirchengemeinden gewählten Mitgliedern sowie weiteren vom Kirchenkreisvorstand berufenen Mitgliedern.
Diese Mitglieder bestehen aus geistlichen und nichtgeistlichen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Kirchenkreises. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
Die Kirchenkreissynode beobachtet das kirchliche öffentliche Leben, gibt Anregungen für die Zusammenarbeit der Gemeinden, fördert die ehrenamtliche Arbeit. Sie nimmt die Tätigkeitsberichte der Superintendenten und der Ausschüsse entgegen.