Rund 200 Menschen aus Kirche, Politik und Zivilgesellschaft nahmen an der Veranstaltung „Haltung zeigen. Bündnisse stärken. Kirche in Zeiten von Rechtsextremismus und politischer Polarisierung“ am 26. September 2026 im VERDO Kultur- und Tagungszentrum in Hitzacker (Elbe). teil. Im Mittelpunkt standen der Umgang mit Rechtsextremismus und politischer Polarisierung, die Bedeutung von Menschenwürde und Demokratie, rechtliche Fragen des kirchlichen Handelns sowie die Zusammenarbeit in demokratischen Bündnissen. Insgesamt waren 14 Bündnisse und Initiativen beteiligt.Regionalbischöfin Marianne Gorka hatte im Vorfeld des Fachtags betont: „Wir müssen uns miteinander vernetzen, voneinander lernen und den Mut finden, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.“
Warum Kirche gegen Menschenfeindlichkeit Haltung zeigt
Pröpstin Anna Kempe aus dem Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg formulierte einen zentralen Gedanken des Fachtags: „Kein Mensch ist weniger wert als ein anderer.“ Kirche betreibe keine Parteipolitik, sagte Kempe. Eine politische Neutralität könne jedoch nicht bedeuten, dass Kirche schweigt, wenn Menschen abgewertet und ausgegrenzt oder demokratische Grundwerte angegriffen werden. Der Einsatz für die Menschenwürde folge für Kempe unmittelbar aus dem christlichen Menschenbild: Jeder Mensch ist Ebenbild Gottes.
Haltung zu zeigen, bedeutet nach Kempes Verständnis nicht, jedes Gespräch abzubrechen. Es bedeutet, hinzuschauen, zuzuhören, schwierige Gespräche auszuhalten und dort zu widersprechen, wo Menschenwürde verletzt wird. Dabei sei zwischen Verständnis und Zustimmung zu unterscheiden: „Mein Verständnis ist nicht zwangsläufig Einverständnis.“
Welche Möglichkeiten hat die Kirche im Umgang mit der AfD?
Mit den verfassungs- und kirchenrechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigte sich Prof. Dr. Christoph Goos, Leiter der Rechtsabteilung und Juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes Hannover. Goos ordnete Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als zentrale Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein. Kirche dürfe sich am politischen Diskurs beteiligen. Seine Formel dafür lautete: „Keine Pflicht zur Neutralität, Recht zur Positionalität!“
Grenzen kirchlicher Äußerungen seien insbesondere das Gebot der Sachlichkeit, das Verbot der Schmähung und die Persönlichkeitsrechte Betroffener. Auch die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren thematisierte Goos. Er vertrat die Position, dass die verfassungsrechtliche Prüfung dem Bundesverfassungsgericht übertragen werden sollte. Ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot tatsächlich vorliegen, habe allein das Gericht zu entscheiden.
Was gilt für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren?
Auch die Frage eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland (AfD) wurde beim Fachtag diskutiert. Goos erklärte, nach seiner persönlichen juristischen Einschätzung seien die Voraussetzungen für ein solches Verfahren erfüllt. Ob ein Parteiverbot rechtlich tatsächlich ausgesprochen werden kann, entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
Was gilt für kirchliche Mitarbeitende und Ehrenamtliche mit AfD-Aktivitäten?
Eine weitere Frage betraf Haupt- und Ehrenamtliche in der Kirche, die zugleich politisch für die AfD aktiv sind. Goos warnte vor pauschalen Antworten. Für Pfarrpersonen, Mitglieder von Kirchenvorständen und kirchliche Arbeitnehmende gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Insbesondere im Arbeitsrecht sei deshalb eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls erforderlich.
Für Kirchenvorstände bestehen beispielsweise Ausschlussgründe, wenn öffentlich Auffassungen vertreten werden, die dem Auftrag der Kirche oder den Grundsätzen ihrer Ordnung widersprechen. Menschenfeindliche, rassistische oder antisemitische Äußerungen werden dabei ausdrücklich als unvereinbar mit christlichen Werten benannt.
Die bloße Mitgliedschaft in einer rechtlich erlaubten politischen Partei reicht nach den derzeitigen Bestimmungen allein nicht aus. Die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers hatte im Juni 2026 beschlossen, prüfen zu lassen, wie die entsprechenden Regelungen angesichts gesellschaftlicher Entwicklungen weiterentwickelt werden können.
Informationen, Präsentationen und Materialien zum Fachtag sind zu finden unter: