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Foto: lehmann

Verwendung von Spendengeldern

Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf die Verwendung von Spenden in Kirchengemeinden. Insbesondere, wenn der Spender einen bestimmten Verwendungszweck angegeben hat.

Ja, das können Sie. Bei einer Überweisung geben Sie einfach im Verwendungszweck an, für welchen Spendenempfänger und welches Projekt oder welchen Arbeitsbereich Ihre Spende verwendet werden soll. Geben Sie kein Projekt oder Arbeitsbereich an, wird Ihre Spende dem Bereich allgemeine Gemeindearbeit zugeordnet. Meist veröffentlichen Kirchengemeinden im Gemeindebrief wofür Spenden gesammelt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, wo Ihre Spende am dringendsten benötigt wird, fragen Sie gern bei Ihrer Kirchengemeinde oder dem zentralen Spendenservice an. Wir beraten Sie gern.

Immer mehr Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen ermöglichen es online zu spenden. Die möglichen Verwendungszwecke sind auf den jeweiligen Webseiten beschrieben und ein Pflichtfeld, welches im Rahmen des Spendenprozesses, ausgewählt werden muss. Meist über entsprechende Buttons oder ein Drop-Down-Menü. In ganz wenigen Fällen gibt es die Möglichkeit den Verwendungszweck in einem Freitextfeld anzugeben.

Sofern bei Überweisungen im Verwendungszweck der Spendenempfänger und der Spendenzweck genannt ist, wird die korrekte Verbuchung durch das Kirchenamt Lüneburg sichergestellt und durch die Jahresabschlussprüfung kontrolliert.

Ist kein Spendenzweck genannt, wird die Spende bei dem Spendenempfänger der allgemeinen Gemeindearbeit zugeordnet.

Kann Ihre Spende nicht im gleichen Jahr verwendet werden, wird sie einer zweckgebunden Rücklage zugeführt und steht dem Spendenempfänger dann für das Folgejahr zur Verfügung. Wie bei einem zweckgebundenen Sparbuch. Auch im Folgejahr darf und kann Ihre Spende daher nur für den von Ihnen bestimmten Zweck verwendet werden.

Im Rahmen der Jahresabschlüsse wird die korrekte Buchung und Verwendung von Spenden durch interne und externe Prüfer kontrolliert. 

Bislang werden Spenden in voller Höhe und zu 100% dem Spendenempfänger zugewiesen und für den benannten Spendenzweck verwendet. Die anfallenden Kosten z. B. für die Spendenverwaltung, den Druck und Versandt von Spendenbriefen oder die Kosten des Zahlungsverkehrs werden in der Regel in den Gemeinden der Haushaltsposition allgemeine Gemeindearbeit zugeordnet und noch aus Kirchensteuermitteln gedeckt.

Die Berichterstattung über die Verwendung der Spendengelder wird je nach kirchlichen Organisation oder Kirchengemeinde unterschiedlich gehandhabt. Kirchengemeinden geben in der Regel öffentlich Auskunft in Ihrem Gemeindebrief oder in den gemeindeeigenen Mitteilungen und Veranstaltungen. Selbständige kirchliche Einrichtungen veröffentlichen gelegentlich auch Jahresberichte. Selbstverständlich können Sie die jeweils zuständigen Personen und Gremien selbst befragen und sich die Mittelverwendung zeigen lassen.

Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und die Diakonie werden sowohl intern als auch extern geprüft.
Die Kontrolle über die Haushaltsführung und -rechnung im Kirchenkreis und den Kirchengemeinden wird durch eigenständige und unabhängige kirchliche Rechnungsprüfer bzw. Rechnungsprüfämter wahrgenommen. Dadurch wird eine wirksame - allein den kirchlichen und staatlichen Vorschriften verpflichtete - Rechnungsprüfung gewährleistet.
Dies geschieht auf der Grundlage von Artikel 140 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung, nach dem die Kirchen ihre Angelegenheiten selbst regeln. 

Die Prüfung juristisch selbständiger diakonischer Einrichtungen wird dagegen häufig durch staatlich anerkannte Wirtschaftsprüfungsunternehmen durchgeführt. Weitere detailliertere Informationen finden Sie hier.

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