Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht in der Regel die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen. Wenn es erlaubt ist, wird meistens darum gebeten, dass eine einzige Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Im Mittelpunkt sollte der Gottesdienst und nicht das Fotografieren stehen.
Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinausgeht, müssen Sie selbst bezahlen und meist auch selbst organisieren.
Dies ist in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt. Während der Traugottesdienst in vielen Gemeinden für Kirchenmitglieder kostenlos ist, erheben andere eine geringe Gebühr. Sollten Sie nicht in Ihrer heimischen Kirche heiraten, können zusätzliche Kosten entstehen. Fragen Sie in diesem Fall den zuständigen Pastor oder die zuständige Pastorin nach den örtlichen Regeln.
In vielen Gemeinden ist das möglich. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.
In den Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche Regelungen. Teilweise sind bestimmte Zeiten für Trauungen festgelegt, in anderen Fällen können die Termine frei abgestimmt werden. Auf jeden Fall sollten Sie den Termin frühzeitig mit Ihrem Gemeindebüro und dem Pastor oder der Pastorin absprechen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie unter www.evangelisch.info weitere Informationen.
In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden.
Ist einer der beiden nicht in der Kirche, so gibt es verschiedene Regelungen. Einige Landeskirchen bieten ausnahmsweise eine evangelische Trauung an, andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines "Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung". Die nähere Gestaltung dieses Gottesdienstes fällt in den einzelnen Gemeinden in Deutschland unterschiedlich aus. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, fragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde nach, in der Sie getraut werden wollen.
Eigentlich nicht, aber wenn ein Partner evangelisch, und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt.
Theologisch gibt es zwischen beidem keinen Unterschied. Eine kirchliche Trauung ist in der evangelischen Kirche nichts anderes als eine feierliche Segnung.
Der kleine Unterschied ist rein kirchenrechtlicher Natur: Die Segnung ist für alle Paare offen. Ganz egal, ob Sie (noch) nicht standesamtlich verheiratet sind, ob Sie schon seit zig Jahren zusammen sind oder erst seit einer Woche – und auch egal, ob Sie Kirchenmitglieder sind oder nicht. Eine kirchliche Trauung dagegen, die offiziell in die Kirchenbücher eingetragen wird, kann stattfinden, wenn Sie bereits standesamtlich verheiratet sind und mindestens eine Person von Ihnen evangelisch ist.